Alle bei uns eingehenden Spenden werden satzungsgemäß für die allgemeine Vereinsarbeit verwendet.
Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, die Sie beim Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Bis zu einem Betrag von 300,- € genügt dem Finanzamt in der Regel ein Kontoauszug als Spendennachweis. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch für kleinere Beträge eine Spendenbescheinigung aus.