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Panobinostat (Farydak®)

Panobinostat (Handelsname: Farydak®) ist ein Medikament, das zur Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt werden kann. Es gehört zur Wirkstoffklasse der Histon-Deacetylase-Hemmer (HDAC-Hemmer) und hat eine epigenetische Wirkung: Es beeinflusst, wie Gene in Krebszellen abgelesen werden, und kann dadurch deren Wachstum hemmen oder den programmierten Zelltod (Apoptose) fördern.

Zulassung und Einsatzgebiet

Farydak® ist in der EU zugelassen für:

  • die Behandlung des Multiplen Myeloms bei erwachsenen Patient:innen,

  • in Kombination mit Bortezomib (Velcade®) und Dexamethason,

  • nach mindestens zwei vorausgegangenen Therapien, darunter ein Proteasom-Inhibitor (wie Bortezomib) und ein Immunmodulator (wie Lenalidomid).

Es handelt sich also um ein Medikament für die spätere Therapielinie – also für Menschen, deren Krankheit bereits auf mehrere Therapien nicht mehr ausreichend angesprochen hat.

Wirkweise

Panobinostat hemmt HDAC-Enzyme. Diese Enzyme regulieren die Verpackung der DNA in der Zelle. Durch ihre Hemmung wird die DNA lockerer „verpackt“, was die Aktivität bestimmter Gene verändert und in Tumorzellen zum Zelltod führen kann.

Anwendung und Nebenwirkungen

Panobinostat wird in Tablettenform eingenommen. Die Behandlung erfolgt in Zyklen. Es ist wichtig, die genaue Dosierung und Anwendung mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin abzustimmen.

Häufige Nebenwirkungen sind:

  • Durchfall (teilweise schwer),

  • Übelkeit, Erbrechen,

  • Müdigkeit,

  • Blutbildveränderungen (z. B. Thrombozytopenie),

  • Infektionen,

  • Herzrhythmusstörungen (deshalb regelmäßige EKG-Kontrollen erforderlich).

Aufgrund der teils schweren Nebenwirkungen ist eine engmaschige ärztliche Kontrolle erforderlich.

Wichtig:

Panobinostat ist nicht für jede:n Myelompatient:in geeignet. Ob und wann es eingesetzt wird, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf, den bereits erfolgten Therapien und dem Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten ab. Bei Fragen zur eigenen Therapie oder zu diesem Medikament sollte immer die behandelnde Fachärztin bzw. der Facharzt einbezogen werden.

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