Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) wird häufig mit Infektionen bei Säuglingen und Kleinkindern in Verbindung gebracht. Weniger bekannt ist, dass auch ältere Erwachsene – insbesondere ab etwa 60 Jahren – stark gefährdet sein können.
Für Menschen mit Multiplen Myelom ist das Risiko besonders hoch: Das Immunsystem ist durch die Erkrankung und viele Therapien geschwächt, sodass Infektionen schwerer verlaufen und Komplikationen häufiger auftreten können. Atemwegsinfekte durch RSV können bei Myelom-Patient:innen zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen – bis hin zu Krankenhausaufenthalten oder sogar lebensbedrohlichen Verläufen.
Besonders gefährdet sind zusätzlich Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Leiden.
Seit Kurzem ist in Deutschland eine RSV-Impfung für ältere Erwachsene zugelassen. Sie kann für Menschen mit Myelom sinnvoll sein – vor allem, wenn zusätzliche Risikofaktoren vorliegen. Die Entscheidung für eine Impfung sollte immer individuell und im Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt getroffen werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) spricht sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür aus, dass bei Patient:innen mit hämatologischen Erkrankungen — darunter auch Multiples Myelom — eine Impf‑Indikation gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) unabhängig vom Alter bestehen kann.
Wichtige Punkte im Überblick:
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Die gängige Altersempfehlung der Ständige Impfkommission (STIKO) lautet derzeit: eine RSV‑Impfung für Menschen ab 75 Jahren (Standard) und für Personen ab 60 Jahren mit schweren Grunderkrankungen.
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Die DGHO‑Stellungnahme betont aber, dass bei „hämato‑onkologischen Risikopatient:innen“ — also z. B. Myelom‑Patient:innen — der Nutzen der Impfung trotz fehlender spezifischer Studiendaten überwiegt, auch wenn sie jünger als 60 Jahre sind.
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Damit gilt: Für Myelom‑Patient:innen unter 60 Jahren kann eine RSV‑Impfung durchaus sinnvoll sein — in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Eine Musterantrag zur Übernahme der Kosten bei Patient:innen unter 60 Jahren finden Sie unten.