Was ist zu beachten?
Sind Impfungen während einer Behandlung des Multiplen Myeloms möglich? Grundsätzlich können viele Schutzimpfungen auch während einer laufenden Myelomtherapie sinnvoll sein. Entscheidend sind der verwendete Impfstoff, die jeweilige Behandlung und der Zustand des Immunsystems.
Warum ist der Impfzeitpunkt wichtig?
Myelomtherapien können die Fähigkeit des Immunsystems beeinträchtigen, nach einer Impfung ausreichend schützende Antikörper zu bilden.
Wenn möglich, sollte der Impfstatus deshalb bereits vor Beginn einer immunschwächenden Behandlung überprüft werden.
Bei vielen Totimpfstoffen ist ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Wochen vor Therapiebeginn günstig. Das ist jedoch keine starre Voraussetzung für jede Impfung.
Eine notwendige Krebstherapie sollte nicht allein wegen fehlender Impfungen verzögert werden.
Impfungen während einer laufenden Behandlung
Totimpfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Krankheitserreger. Sie können deshalb grundsätzlich auch bei vielen Menschen mit geschwächtem Immunsystem eingesetzt werden.
Allerdings kann der Impfschutz bei bestimmten Myelomtherapien geringer ausfallen.
Bei Lebendimpfstoffen ist besondere Vorsicht erforderlich. Sie sind bei einer relevanten Immunsuppression häufig kontraindiziert.
Besondere Behandlungssituationen
Nach einer autologen Stammzelltransplantation oder einer CAR-T-Zelltherapie gelten spezielle Impfpläne.
Auch Behandlungen mit bispezifischen Antikörpern können die Immunabwehr erheblich beeinflussen. Deshalb müssen Impfzeitpunkt und mögliche Impfantwort individuell beurteilt werden.
Was sollten Patientinnen und Patienten beachten?
Es ist sinnvoll, den Impfstatus regelmäßig mit dem behandelnden hämatologisch-onkologischen Team zu besprechen.
Wichtig: Eine Myelomtherapie darf wegen einer geplanten Impfung nicht eigenständig verschoben, unterbrochen oder verändert werden.