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Schwerbehinderung

Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass sie weniger Einkommens-Steuer bezahlen müssen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können diesen Pauschbetrag für sich nutzen. Dadurch werden höhere Kosten ausgeglichen, die aufgrund von Behinderung entstehen. Zusätzlich können Menschen mit Behinderung auch einen Fahrkosten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und einen Kinderfreibetrag nutzen.

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Der Begriff "Behinderung" ist im Sozialrecht genau definiert. Eine Behinderung liegt dann vor, wenn erhebliche Beeinträchtigungen bestehen, die länger als 6 Monate anhalten, und daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Nur wenn vom Versorgungsamt eine Behinderung festgestellt worden ist, können Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Viele davon erhält man jedoch nur, wenn der "Grad der Behinderung" mindestens 50 ist, d.h. wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Erst dann, also ab einem "Grad der Behinderung" (GdB) von mindestens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt ausgestellt.

Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind v.a. im Sozialgesetzbuch Nr. 9 (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" geregelt.

Überblick über die wichtigsten Leistungen und Regelungen für Menschen mit Behinderungen:

 

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