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Allgemeine Informationen

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Patientenaufklärung: Der Beipackzettel reicht nicht

Jeder Arzt muss seinem Patienten verständlich erklären, welches Medikament er ihm verschreibt und warum. Dabei sollten auch Risiken und Nebenwirkungen zur Sprache kommen.

Die Verordnung eines Arzneimittels bei entsprechender Indikation gehört zu den Pflicht- und Routineaufgaben des behandelnden Arztes. Gleichwohl bleibt die Auswahl des richtigen Medikaments eine nach wie vor anspruchsvolle Aufgabe.

Bei den von uns bereitgestellten Informationen handelt es sich lediglich um Hilfestellungen und allgemeine Informationen zu den jeweiligen Medikamenten.

Es gilt allgemein der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke"

Medikamente zur Behandlung des Multiplen Myeloms

Die Behandlung des Multiplen Myeloms erfolgt vor allem medikamentös. In den letzten 15 Jahren wurden zahlreiche neue Arzneimittel zugelassen, die in klinischen Studien gegenüber dem bisherigen Standard, in Kombinationen und in Sequenzen getestet werden. Die Leitlinie zum Multiplen Myelom gibt in Kapitel 6 einen Überblick der verschiedenen Therapieoptionen zur Erstlinientherapie bei jüngeren und älteren Patienten, zur Erhaltungstherapie sowie zur Behandlung von Patienten mit rezidivierter bzw. refraktärer Erkrankung. Die Prognose von Patienten mit Multiplem Myelom hat sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert.

Bei den hier aufgeführten Medikamenten handelt es sich ausschließlich um Medikamente, die aktuell zur behandlung des Multiplen Myelom zugelassen sind. Es gibt zwischenzeitlich eine Vielzahl von Wirkstoffen, die im Rahmen von Studien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet werden und sehr vielversprechend sind. Hierzu finden Sie mehr Informationen unter dem Menüpunkt Klinische Studien.

Arzneimittel: Von der Entwicklung bis zur Zulassung

Im Jahr 2016 empfahl die Europäische Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency, EMA) die Zulassung von 81 Medikamenten mit 27 neuen Wirkstoffen [1]. Vorangegangen sind jahrelange Forschung: Zunächst braucht es die Idee für ein Arzneimittel, dann muss ein vielversprechender Wirkstoff identifiziert werden. Dann müssen Forscher in Zellstudien und in Tierversuchen beweisen, dass das potenzielle Mittel ungefährlich und wirksam ist – in sogenannten präklinischen Studien. Erst danach wird das Medikament zum ersten Mal an gesunden Menschen getestet und schließlich an Patienten – in sogenannten klinischen Studien. All diese Studien unterliegen ethischen und rechtlichen Vorschriften, um bestmöglichen Schutz für Versuchsteilnehmer zu gewährleisten. Beispiele wie Contergan und Co. zeigen, dass dies in der Vergangenheit nicht immer gelungen ist und deshalb immer wieder Anpassungen der Gesetze erforderlich geworden sind.


Dieses Fact Sheet möchte einen Überblick über den Ablauf heutiger Arzneimittel-Entwicklung bieten; außerdem finden die aktuellen ethischen und rechtlichen Normen Berücksichtigung, die den Patienten vor möglichen Schäden schützen sollen.

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