DiGAs sind Digitale Gesundheitsanwendungen (daher die Abkürzung DiGA). Es handelt sich immer um zertifizierte Medizinprodukte. DiGAs werden vom Patienten direkt angewendet – oder von Patient und Arzt gemeinsam. Die Anwendung erfolgt über digitale Endgeräte wie Computer, Tablet oder Handy. DiGAs besitzen einen positiven Versorgungseffekt, der darauf ausgerichtet ist, durch die Anwendung den gesundheitlichen Zustand eines Patienten zu verbessern oder aber den Umgang mit der Erkrankung zu verbessern. DiGAs unterstützen die also Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen. DiGAs können mit anderen Geräten oder Softwarekomponenten kombiniert werden. DiGAs dienen der medizinischen Grundversorgung, Sie können von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden und sind dann durch gesetzliche Krankenkassen erstattungsfähig. Alle Digitalen Gesundheitsanwendungen sind durch das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und im DiGA-Verzeichnis gelistet.