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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wir alle können durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsan- gelegenheiten, wie z. B. der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Grundsätzlich gilt: Das Wohl der hilfs- bedürftigen Person steht immer im Vordergrund!

Neben Informationen zum Betreuungsrecht enthält die folgende Broschüre auch ein mit den Justizministerien der Länder abgestimmtes Muster für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Das Formular ist eine Empfehlung und kann selbstverständlich durch individuelle Formulierungen ergänzt oder abgeändert werden. Mit Unterzeichnung des ausgefüllten Formulars können Sie eine rechtswirksame Vollmacht erteilen. Eine Betreuerbestellung ist dann grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

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