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Sozialrecht & Krebs: Wer ist wofür zuständig?

  • Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten von Krebsbetroffenen. Dazu gehören z. B. Klinikauf- enthalte, Arztbesuche, Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten. Teilweise sind Zuzahlungen zu leisten.
  • Für die onkologische Rehabilitation (Reha) ist meist die Rentenversicherung zuständig.
  • Krebsbetroffene erhalten in der Regel einen Schwerbe- hindertenausweis beim Versorgungsamt.
  • Die Pflegekassen informieren Angehörige über die Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren (Pflege- und Familienpflegezeit).
  • Für die berufliche Wiedereingliederung sind die Renten- versicherungen und Arbeitsagenturen zuständig. Die Integrationsämter bieten Unterstützung.
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