- Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten von Krebsbetroffenen. Dazu gehören z. B. Klinikauf- enthalte, Arztbesuche, Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten. Teilweise sind Zuzahlungen zu leisten.
- Für die onkologische Rehabilitation (Reha) ist meist die Rentenversicherung zuständig.
- Krebsbetroffene erhalten in der Regel einen Schwerbe- hindertenausweis beim Versorgungsamt.
- Die Pflegekassen informieren Angehörige über die Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren (Pflege- und Familienpflegezeit).
- Für die berufliche Wiedereingliederung sind die Renten- versicherungen und Arbeitsagenturen zuständig. Die Integrationsämter bieten Unterstützung.