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Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung

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Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass sie weniger Einkommens-Steuer bezahlen müssen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können diesen Pauschbetrag für sich nutzen. Dadurch werden höhere Kosten ausgeglichen, die aufgrund von Behinderung entstehen. Zusätzlich können Menschen mit Behinderung auch einen Fahrkosten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und einen Kinderfreibetrag nutzen.

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