Schwerbehindertenausweis, Menschen mit Be- hinderung in Beschäftigung, Besonderer Kündigungsschutz und Berufskrankheit
Ein Mensch ist behindert, wenn er körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die ihn in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigen Teilhabe in der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können (§2 Abs. 1 SGB IX).
Das Info-Blatt der Deutschen Leukämie- und Lymphomhilfe (DLH) bietet umfassende Informationen zum Thema.