Viele Krebspatient:innen benötigen ein Schmerztherapie mit Betäubungsmitteln. Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).