Die Erwerbsminderungsrente (oft auch als EU-Rente bezeichnet) ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie soll ein stabiles Einkommen sichern, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist.
Es wird unterschieden zwischen der vollen Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit) und der teilweisen Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit). Voraussetzungen sind in der Regel mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und davon mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.