Finanzierung - Spenden
Myelom.Online e.V. finanziert sich:
- durch Mitgliedsbeiträge (die Höhe und Fälligkeit richtet sich nach der Beitragsordnung),
- aus Geldspenden, (Zuwendungen von Privatpersonen, von Institutionen, von im Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. organisierten Unternehmen, und Spenden anderer Unternehmen). Diese Mittel sind in der Regel nicht an bestimmte Projekte gebunden, sondern dienen den in der Satzung festgelegten Zielen.
- aus Sponsorengeldern, die Myelom.Online e.V. für einen bestimmten Zweck (ein Projekt) zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden.
- aus Zuwendungen öffentlicher Einrichtungen wie etwa Krankenkassen oder Stiftungen.
Unsere Tätigkeit ist ehrenamtlich. Dennoch haben wir auch Kosten, z.B. für den Betrieb und die Weiterentwicklung unseres Internetportals, die Erstellung und Verteilung von Informationsmaterialien, Teilnahme an Fachkongressen zur Weiterbildung und Weitervermittlung von neuen Informationen zum Multiplen Myelom.
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit von Myelom.Online e.V. im Interesse der Patientinnen, Patienten und Angehörigen.
Das Finanzamt Bad Segeberg hat mit Bescheid vom 25.02.2022 Myelom.Online e.V. unter der Steuernummer 11/294/71640 gem. §60a Abs. 1 AO bestätigt, dass die satzungsmäßigen Voraussetzung nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO vorliegen. Lt. Freistellungsbescheid des Finanzamts vom 22.12.2023 ist Myelom.Online e.V. nach §5 (1) Nr. 9 KStG und §3 Nr. 6 GewStG von der Körperschafts-und Gewerbesteuer befreit. Myelom.Online e.V. ist berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung der satzungsmäßigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
Geld- oder Sachspenden sind steuerlich absetzbar. Für Spenden unter 300 Euro ist der Bankbeleg auseichend. Dieser wird ohne Probleme vom Finanzamt steuermindernd anerkannt. Ab einer Spendenhöhe von 300 Euro wird eine Zuwendungsbestätigung benötigt. Diese stellen wir auf Antrag (E-Mail an
Bankverbindung:
Myelom.Online e.V.
Sparkasse Südholstein
IBAN: DE35 2305 1030 0511 3768 65
BIC: NOLADE21SHO
Bei Zuwendungen aus dem Bereich der forschenden Arzneimittelindustrie gelten die Grundsätze des FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und die vereinsinternen Richtlinien für Finanzierungsvereinbarungen mit kommerziellen Unternehmen.
Übersicht der erhaltenen Zuwendungen ab 500,00€ je Kalenderjahr:
Kalenderjahr |
Organisation |
Betrag |
Verwendungszweck |
2021 |
-- |
-- |
-- |
2022 |
Janssen-Cilag GmbH |
3.000,00€ |
Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben |
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Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG |
1.500,00€ |
Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben |
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GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG |
2.000,00€ |
Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben |
|
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG |
640,00€ |
ADBoard zur psychologischen Begleitung von Patient:innen |
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AFFINITY Medizinische Marktforschung GmbH |
850,00€ |
Unterstützung bei Patientenbefragungen |
2023 |
Janssen-Cilag GmbH |
2.000€ |
Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben |
MSD Sharp & Dohme GmbH |
2.000€ |
Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben |
|
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH |
1.800€ |
Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben |