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Remissionskriterien

Für das multiple Myelom werden  folgende Formen der Remission definiert:

  • Stringente komplette Remission (sCR)
  • Komplette Remission (CR)
  • Sehr gute partielle Remission (VGPR)
  • Partielle Remission (PR)
  • Stabile Erkrankung (SD)
  • Krankheitsprogression (PD) 
Remissionskategorie Kriterien

Stringente komplette Remission

Verschwinden des monoklonalen Proteins im Serum oder Urin (Immunfixation negativ, Anteil freier Leichtketten normal, Abwesenheit von entarteten Plasmazellen im Knochenmark)

Komplette Remission

Verschwinden des monoklonalen Proteins im Serum und/oder Urin (Immunfixation negativ, Anteil freier Leichtketten erhöht, weniger als 5 Prozent Plasmazellen im Knochenmark)

Sehr gute partielle Remission

90-prozentige Verminderung des Proteins oder mehr im Serum sowie Protein im Urin geringer als 100 mg/24 Std. oder Protein im Serum und/oder im Urin, nachweisbar durch Immunfixation aber nicht durch Elektrophorese

Partielle Remission

50-prozentige Verminderung des Proteins oder mehr im Serum und Verminderung des Proteins im 24-Std.-Sammelurin um größer oder gleich 90 Prozent oderauf weniger als 200 mg im 24 Std.-Sammelurin

Bei nicht nachweisbarem monoklonalen Protein im Serum und Urin kann die Differenz zwischen den Spiegeln der beteiligten und nicht beteiligten freien Leichtketten verwendet werden.

Bei nicht nachweisbarem monoklonalen Protein im Serum und Urin und bei nicht messbaren Spiegeln der beteiligten und nicht beteiligten freien Leichtketten kann der Anteil der Plasmazellen im Knochenmark verwendet werden.

Auftreten einer oder mehrerer neuer Knochenläsionen oder Zunahme einer oder mehrerer bestehender Knochenläsionen, falls diese das einzige Maß für die Erkrankung sind.

Stabile Erkrankung

Die Remissionskriterien erfüllen die Kriterien der kompletten Remission, der sehr guten partiellen Remission, der partiellen Remission und der minimalen Remission nicht.

Krankheitsprogression

Eine oder mehrere der folgenden Kriterien:
Zunahme um 25 Prozent der bestätigten geringsten Remissionswerte bei einem oder mehreren der folgenden Kriterien:
Serum-M-Protein oder Urin-M-Protein.
Bei nicht nachweisbaren Serum- und Urin-M-Protein-Spiegeln kann die Differenz zwischen den Spiegeln der beteiligten und nicht beteiligten freien Leichtketten verwendet werden.
Bei nicht nachweisbaren Serum- und Urin-M-Protein-Spiegeln und mit nicht messbaren Spiegeln der beteiligten und nicht beteiligten freien Leichtketten kann der Anteil der Plasmazellen im Knochenmark verwendet werden.
Auftreten einer oder mehrerer neuer Knochenläsionen oder Zunahme von einer oder mehreren bestehenden Knochenläsionen, falls diese das einzige Maß für die Erkrankung sind.
Zunahme der Plasmazellen im zirkulierenden Blut, falls diese das einzige Maß für die Erkrankung sind.

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