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Studienregister

© iStock.com/Galeanu Mihai

Für Arzneimittelstudien schreibt in Deutschland die GCP-Verordnung die Registrierung im EudraCT (einem Register der Europäischen Union) vor, bevor ein Genehmigungsantrag für die Studie gestellt werden kann. Wissenschaftsinstitutionen und Forschungsförderungsorganisationen wie zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordern die Registrierung aller klinischen Studien in einem öffentlichen Register als Voraussetzung für eine Förderung. Seit 2008 besteht mit dem „Deutschen Register klinischer Studien“ ein öffentliches, kostenloses nationales Register klinischer Studien in Deutschland, das Mitglied im WHO-Netzwerk ist und die ICMJE-Standards erfüllt. Zusätzlich gibt es in Deutschland zahlreiche lokale oder krankheitsspezifische Register, die die Besonderheiten bestimmter Krankheiten oder Regionen berücksichtigen.

Quelle: Wikipedia


Deutsche Studiengruppe Multiples Myelom (DSMM)

Die Deutsche Studiengruppe Multiples Myelom ist unter der Leitung von Prof. Dr. Hermann Einsele seit 2005 Mitglied im Kompetenznetz Maligne Lymphome.

Die Studien der DSMM, werden auf Basis wissenschaftlicher Kenntnisse konzipiert mit dem Ziel, neue wissenschaftliche Kenntnisse zu schaffen. Sie sind gekennzeichnet durch den Einsatz neuer Substanzen im Vergleich mit herkömmlichen Behandlungen und im Kontext mit anderen verfügbaren Therapien und werden begleitet von wissenschaftlichen Programmen, z.B. Gewebesammlungen zur Untersuchung von mit dem Studienziel in Zusammenhang stehender Fragestellungen.

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