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Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung ab 2021

Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass sie weniger Einkommens-Steuer bezahlen müssen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können diesen Pauschbetrag für sich nutzen. Dadurch werden höhere Kosten ausgeglichen, die aufgrund von Behinderung entstehen. Zusätzlich können Menschen mit Behinderung auch einen Fahrkosten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und einen Kinderfreibetrag nutzen.

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Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Der Begriff "Behinderung" ist im Sozialrecht genau definiert. Eine Behinderung liegt dann vor, wenn erhebliche Beeinträchtigungen bestehen, die länger als 6 Monate anhalten, und daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Nur wenn vom Versorgungsamt eine Behinderung festgestellt worden ist, können Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Viele davon erhält man jedoch nur, wenn der "Grad der Behinderung" mindestens 50 ist, d.h. wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Erst dann, also ab einem "Grad der Behinderung" (GdB) von mindestens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt ausgestellt.

Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind v.a. im Sozialgesetzbuch Nr. 9 (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" geregelt.

Überblick über die wichtigsten Leistungen und Regelungen für Menschen mit Behinderungen:

 

Patientenrechte & Sozialleistungen

Bei einer Krebserkrankung kommen nicht nur Fragen zur Behandlung und den Therapien auf. Auch Fragen zur Erstattung der Behandlungskosten, zur wirtschaftlichen Absicherung, zur Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags oder zu Rehabilitationsmöglichkeiten werden auf einmal wichtig. Doch welche Ansprüche hat man als Krebspatient eigentlich und an welche Institutionen muss man sich wenden, um Sozialleistungen zu beantragen?

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Sozialrecht & Krebs: Wer ist wofür zuständig?

  • Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskos- ten von Krebsbetroffenen. Dazu gehören z. B. Klinikauf- enthalte, Arztbesuche, Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten. Teilweise sind Zuzahlungen zu leisten.
  • Für die onkologische Rehabilitation (Reha) ist meist die Rentenversicherung zuständig.
  • Krebsbetroffene erhalten in der Regel einen Schwerbe- hindertenausweis beim Versorgungsamt.
  • Die Pflegekassen informieren Angehörige über die Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren (Pflege- und Familienpflegezeit).
  • Für die berufliche Wiedereingliederung sind die Renten- versicherungen und Arbeitsagenturen zuständig. Die Integrationsämter bieten Unterstützung.

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Wegweiser zu Sozialleistungen

Krebs, eine Diagnose, die Angst macht. Die von Trauer, manchmal Wut und oft Hilflosigkeit begleitet wird. Eine Zeit, in der die Betroffenen selbst, aber auch ihre Familien und Freunde Unterstützung und viele Informationen benötigen.

Wenn Sie an Krebs erkrankt sind und vielleicht für längere Zeit nicht berufstätig sein können, ist es wichtig zu wissen, auf welche Sozialleistungen Sie einen Anspruch haben. Unsere sozialen Sicherungssysteme bieten Ihnen im Krankheitsfall zahlreiche Hilfen an. Diese Unterstützung steht Ihnen rechtlich zu, und Sie können sie auch annehmen.

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