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Cannabis bei Krebs – Ein fester Platz in der Schmerztherapie?

Seit März 2017 dürfen in Deutschland gesetzlich cannabisbasierte Arzneimittel und medizinisches Cannabis verschrieben werden. Durch die Festlegung des Gesetzgebers werden die Kosten nach Prüfung eines Antrags auf Genehmigung durch die Krankenkassen übernommen. Die Anträge dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Seit dieser Änderung erfolgte die Verordnung von Cannabis hauptsächlich bei chronischen Schmerzen (60-70%).

Teilweise wird, besonders in sozialen Medien, von einer möglichen Krebsheilung durch Cannabis berichtet. „Studien die dazu existieren, sind nur Zellexperimente, in denen Cannabinoide lediglich das Wachstum von Tumorzellen gehemmt haben. Sie haben keinerlei Aussagekraft für die menschliche Situation“, erläutert Jutta Hübner, Professorin für Integrative Onkologie vom Uniklinikum in Jena. Trotz des breiten öffentlichen Interesses herrscht durch fehlende anerkannte Leitlinien eine gewisse Unsicherheit bei Patient*innen und Mediziner*innen. So gehört zu den typischen Fragen, wer diese Arzneien verschreiben und verschrieben bekommen darf, wie aktuelle klinische Studiendaten zu interpretieren sind und wie die Verschreibung im Praxisalltag tatsächlich aussieht.

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