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Tecvali® (Teclistamab) wird vorerst nicht in Deutschland eingeführt

Der bispezifische Antikörper Teclistamab erhielt am 24. August von der EU-Kommission grünes Licht. Vorangegangen war ein beschleunigtes Begutachtungsverfahren bei der EU-Oberbehörde EMA auf Datenbasis einer klinischen Phase-1/2-Studie. Die darin aufscheinende Evidenz, so Janssen weiter, werde „vom AMNOG jedoch nicht anerkannt“. Bundesbürger können den Antikörper demnach nur über das bereits installierte Härtefallprogramm („named patient programm“) beziehen.

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