Der bispezifische Antikörper Teclistamab erhielt am 24. August von der EU-Kommission grünes Licht. Vorangegangen war ein beschleunigtes Begutachtungsverfahren bei der EU-Oberbehörde EMA auf Datenbasis einer klinischen Phase-1/2-Studie. Die darin aufscheinende Evidenz, so Janssen weiter, werde „vom AMNOG jedoch nicht anerkannt“. Bundesbürger können den Antikörper demnach nur über das bereits installierte Härtefallprogramm („named patient programm“) beziehen.