DGHO und AGIHO, weitere wissenschaftliche Fachgesellschaften mit onkologischen Schwerpunkten und die Vertretung der Krebsselbsthilfegruppen fordern in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eine hohe Priorität für eine Gruppe von Patienten mit Krebserkrankungen und deren engste Kontaktpersonen, mit dieser Spezifizierung:
- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen, insbesondere akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom;
- Personen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist und deren Remissionsdauer <5 Jahre beträgt,
- sowie Patienten unter aktueller systemischer Therapie; davon ausgenommen sind Patienten mit ausschließlich antihormoneller Therapie.
Die letztendliche Entscheidung über die Durchführung einer Schutzimpfung muss patientenindividuell getroffen werden.