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COVID-19-Impfung von Patient*innen nach autologer und allogener Blutstammzelltransplantation

Empfehlungen der Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Hämatopoetische Stammzelltransplantation und Zelluläre Therapie e. V. (DAG-HSZT) zur Vakzinierung von Patient*innen nach autologer und allogener Blutstammzelltransplantation, sowie nach CAR-T Zelltherapie

Die Pandemie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-COV2 befindet sich aktuell weltweit auf einem Höhepunkt. Patienten nach einer Zelltherapie gehören zu einem besonderen Risikokollektiv im Hinblick auf einen schweren Verlauf einer Infektion mit SARS-COV2, da sich an die Therapie in der Regel ein längerer Zeitraum schwerer Immunschwäche anschließt. Schwere Verläufe von COVID-19 mit hoher Letalität wurden insbesondere bei Patienten nach allogener Blutstammzelltransplantation in Abhängigkeit vom Ausmaß der Immunsuppression beschrieben.

Es gilt deshalb, diese besonders vulnerable Gruppe von Patienten auch durch eine Impfung zu schützen. In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (CoronaImpfV) vom 15. Dezember 2020 werden sie dementsprechend der Gruppe mit hoher Priorität (nicht aber der mit höchster Priorität) zugeordnet (§3,2.). Patienten nach autologer Transplantation gehören nach der aktuellen Verordnung, wie auch Patienten nach Antikörpergabe als „Krebspatienten“ zur Gruppe mit erhöhter Priorität (§4,2.).

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Zur Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ....

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