Patient*innen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, unabhängig vom Alter, haben Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Selbst wenn die Krebserkrankung seit mehr als fünf Jahre nicht mehr aktiv ist, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle möglich. Darüber hinaus haben auch bis zu zwei Angehörige von pflegebedürftigen Krebsbetroffenen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden, einen Impfanspruch.